FFG - Collective Research

01.01.2030

Deadline: ongoing

Für vorwettbewerbliche Forschungsprojekte, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung stehen (Kofinanzierung notwendig).

 

Collective Research im FFG-Basisprogramm bietet Unterstützungsmöglichkeiten für kooperative Forschungsprojekte, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung stehen. In der Regel handelt es sich dabei um vorwettbewerbliche Forschungsprojekte, welche keine unmittelbar wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen beinhalten.

Branchenforschungsprojekte werden meist von Forschungsinstituten oder Interessenvertretungen beantragt und müssen entweder durch mehrere Firmen oder durch Finanzierungsbeiträge von Verbänden oder anderen Interessenvertretungen kofinanziert werden. Kooperative Forschungsprojekte, bei denen die Arbeiten von Universitäten und Fachhochschulen durchgeführt werden, müssen von einer Interessenvertretung eingereicht werden, und die Forschungsinstitute arbeiten im Subauftrag der Interessenvertretung. Aufgrund der hohen Förderung besteht bei kooperativen Forschungsprojekten die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in der Branche.

Was ist ein kooperatives Forschungsprojekt im Sinne der FFG?

Es handelt sich um ein vorwettbewerbliches F&E-Projekt, welches keine umgehend wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens oder Dienstleistungsentwicklung zum Inhalt hat und zur Lösung eines branchenrelevanten Problems beiträgt. Das F&E-Projekt wird von einem Forschungsinstitut durchgeführt. Die betroffene Branche (Unternehmen, Interessenvertretungen) unterstützt das Projekt mit entsprechenden Barleistungen.
Ziel ist es, dass Branchenmitglieder gemeinsam Grundlagen zur Lösung von Branchenproblemen erarbeiten.


Wer kann ein kooperatives Forschungsprojekt einreichen?

Einreichen können Interessenvertretungen der betroffenen Branche (z. B. Fachverbände), die Forschungsinstitute mit der Durchführung der Forschungsarbeiten beauftragen, oder Forschungsinstitute, die mit der Branche entsprechend vernetzt sind.
Hinweis: Universitäten und Fachhochschulen können selbst keine kooperativen Forschungsprojekte einreichen; sie können jedoch im Subauftrag von Interessenvertretungen das Projekt oder Teile davon durchführen.